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Gemäss der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) sind alle Berufsgruppen, welche mit Röntgenstrahlung arbeiten verpflichtet, Fortbildungen zum Thema Strahlenschutz zu besuchen.
Das von uns angebotene Curriculum für diese Fortbildung umfasst 20 voneinander weitgehend unabhängige Module mit verschiedenen Fokusgebieten.
Während sich die Module 1 - 3 mit den Grundlagen ionisierender Strahlung, deren Anwendung in der medizinischen Diagnostik und den damit verbundenen Dosisbegriffen und Risikoeinschätzungen beschäftigen, werden in den Modulen 4 - 7 verschiedene praktische und rechtliche Aspekte abgedeckt. Modul 8 gibt einen Überblick über die verschiedenen Bildgebungsmodalitäten und die Module 9 - 17 fokussieren schließlich auf verschiedene spezifische Aspekte der diversen Bildgebungs-modalitäten.
In der Gesamtheit bieten die Module einen theoretischen Überblick über viele verschiedene Themen des Strahlenschutzes unter Einbezug aller Anwendungen von ionisierender Strahlung in der medizinischen Diagnostik. Die praktische Umsetzung dieser Grundlagen sollte aber auf keinen Fall vernachlässigt werden und es wird sehr empfohlen, zusätzlich zum vorliegenden Angebot auch praktische Fortbildungen zur Anwendung der Theorie zu besuchen. Solche Module werden von uns zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls angeboten und das theoretische Curriculum ergänzen.
Für Fachärzte in der Nuklearmedizin, Sachverständige in der Nuklearmedizin und Medizinphysiker müssen diese Fortbildungen von der Aufsichtsbehörde anerkannt sein. Die angebotenen Module [1-8, 13,14,16,17] sind für Fortbildungen im Strahlenschutz für Strahlenschutz-Sachverständige in der Nuklearmedizin mit dem 10. April 2019 anerkannt worden.